Zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze
Zur Stützung der Binnennachfrage werden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befristet für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Steuersätze bei der Umsatzsteuer – umgangssprachlich oftmals auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet – abgesenkt worden. Es gelten im Zeitablauf folgende Steuersätze:
Zeitraum |
bis 30.6.2020 |
1.7.2020 bis 31.12.2020 |
ab 1.1.2021 |
Allgemeiner Steuersatz |
19 % |
16 % |
19 % |
Ermäßigte Steuersatz |
7 % |
5 % |
7 % |
Hinweis:
Die Absenkung der Steuersätze gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer und für innergemeinschaftliche Erwerbe.
Der Versicherungssteuersatz wird nicht gesenkt und bleibt durchgängig bei 19 %. Umsatzsteuerliche Auswirkungen ergeben sich insoweit nicht, da Versicherungsleistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind.