Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen. Nur dann dürfen sie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen durchführen. Als registrierter Prüfer für Qualitätskontrolle (§57a WPO) darf Dator seinerseits die Qualitätskotrolle von Wirtschaftsprüfern bereits seit 2005 durchführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Überprüfung der Praxisorganisation, der Auftragsabwicklung und der internen Nachschau.
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