Für viele Unternehmen ist die Prüfung des Jahresabschlusses keine gesetzliche Pflicht. Ihre Durchführung kann aber durch die Unternehmenssatzung vorgegeben sein oder auch durch Beschluss der Gesellschaftsorgane angeordnet werden. In den meisten Fällen ist sie durchaus sinnvoll sein und kann vielfältige Vorteile bringen. So wirkt sie zum einen vertrauensbildend auf Banken, Geschäftspartner, Kapitalgeber und Gesellschafter. Damit ist die freiwillige Abschlussprüfung auch eine wichtige Unterstützung bei der Realisierung von aktuellen und zukünftigen Projekten. Zum anderen kann sie aber auch intern zum Absichern wichtiger Entscheidungen herangezogen werden – vor allem, weil gleichzeitig betriebliche Prozesse mit überprüft werden. In diesem Sinne kann eine freiwillige Jahresabschlussprüfung zum „wertbildenden“ Faktor in der betriebswirtschaftlichen Analyse des Unternehmens werden.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Durchführung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung entsprechend der berufsrechtlichen Standards
- Umfangreiches Berichtswesen in Abstimmung mit der Unternehmensführung
- Auswertung der Prüfungsergebnisse mit der Geschäftsführung bzw. den Gesellschaftern