Die Erstellung eines Jahresabschlusses benötigt Fingerspitzengefühl und muss der aktuellen Situation des Unternehmens Rechnung tragen. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten darin, die optimale Lösung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu finden. Je nach Anforderung erstellen wir neben ausführlichen Bilanzberichten mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung auch notwendige Bescheinigungen für die Kreditvergabe. Zudem sind wir für unsere Mandanten der erste Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards (IFRS) geht.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB
- Erstellung von Bilanzberichten mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach steuerrechtlichen Vorschriften
- Erstellung von Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS
- Erstellung von steuerrechtlichen Gewinnermittlungen