Kommunen sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen stehen mit dem Übergang von der kameralistischen zur doppischen Rechnungslegung vor einer großen Herausforderung. Wir sehen die Umstellung vor allem als Chance für Kommunen und kommunale Einrichtungen. Von daher unterstützen wir die kommunalen Einrichtungen mit unserem gesamten steuerrechtlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichem Know-how. Dabei stehen wir sowohl beratend bei der Einführung und Optimierung der doppischen Rechnungslegung zur Seite, als auch aktiv mitwirkend bei der Erstellung von Vermögens-, Ergebnis-, Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnungen sowie Steuererklärungen. Zudem nehmen wir als Gutachter zu spezifischen ertrag- und umsatzsteuerlichen Problemen von öffentlicher Hand und kommunalen Einrichtungen Stellung.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
- Beratung in Zusammenhang mit NKF
- Erstellung von umsatzsteuerlichen Gutachten
- Erstellung von ertragsteuerlichen Gutachten