Verträge sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Man schließt einfache Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge bis hin zu Unternehmenskauf- und Darlehensverträgen. Dabei sind die dort getroffenen Vereinbarungen grundsätzlich für alle Beteiligten bindend.
Für Unternehmen wie Privatpersonen bedeutet dies, dass ein Vertrag die jeweiligen Interessen der Vertragsparteien berücksichtigen und wiedergeben sollte, um damit das jeweils gewünschte Ziel zu erreichen und späteren Streit von vornherein zu vermeiden. In diesem Sinne beraten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen rund um das Vertragsrecht. Denn schon bei der Ausgestaltung von Verträgen kann man wichtige Grundlagen für eine dauerhaft gesicherte Rechtsposition legen. Dies beginnt bereits mit einer gut gewählten Vertragslaufzeit und geht über die Gewährleistung bis hin zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aspekte des Verbraucherschutzes spielen beispielsweise bei Kaufverträgen über Gebrauchsgegenstände oder Mietverträgen über Wohnraum eine große Rolle und sind daher stets zu berücksichtigen.
Ist es einmal zu Streitigkeiten über einen Vertrag gekommen, beraten und vertreten wir unsere Mandanten und setzen ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.
Unsere Leistungen im Überblick:
- allgemeine rechtliche Beratung
- Entwerfen von Verträgen
- außergerichtliche Vertretung
- anwaltliche Vertretung vor Gericht