Insolvenzrecht

Insolvenzen sind Teil des Wirtschaftslebens. Dabei muss die Insolvenz nicht das Ende eines Unternehmens sein. Das aktuelle Insolvenzrecht schafft sehr gute Bedingungen für die Sanierung von Unternehmen. Um diese echte Chance für einen Neuanfang zu nutzen, muss allerdings frühzeitig mit einer rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung begonnen werden. Nur dann ist es möglich, alle zur Verfügung stehenden Mittel auch wirklich auszuschöpfen. Dazu zählt auch die Restrukturierung des Unternehmens. GHH verbindet die rechtliche Betreuung der Mandanten auch bei Bedarf mit einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Krisenberatung. Denn unser Ziel ist immer, das Unternehmen beziehungsweise den Unternehmer langfristig zurück in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • allgemeine insolvenzrechtliche Beratung
  • Anmeldungen von Forderungen zur Insolvenztabelle
  • außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten
  • anwaltliche Vertretung bei Gerichtsverfahren

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