Auch 2021: Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer
Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das Unternehmen von der Corona-Pandemie wirtschaftlich unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen ist. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2021 stellen.