- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurationsleistungen läuft nach derzeitigem Stand am 31.12.2023 aus
- Überprüfung und ggf. Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Grundstücks-GbR: Handlungsbedarf auf Grund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024
- Freiwillige Einlagen zur Sicherstellung der Verlustverrechnung
- Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt
- Verluste bei Kapitalanlagen
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Steuerblick November 2023
Steuerblick Juli 2023
- Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab 1.7.2023 und hängt von der Anzahl der Kinder ab
- Job-Ticket/Deutschlandticket 2
- Inflationsausgleichsprämie – weitere Hinweise der Finanzverwaltung
- Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bis 31.8.2023
- Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem – keine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer
- Handel mit Kryptowährungen: Steuerliche Pflichten beachten
Steuerblick April 2023
Steuerblick November 2022
- Auslandstätigkeitserlass aktualisiert
- Schlussabrechnung zu den Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen
- Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz
- Energiepreispauschale (EPP)
- Nicht abziehbare Schuldzinsen bei Überentnahmen: Anwendung der Regelungen auf Einnahmenüberschussrechner
- Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen
- Mit dem Jahressteuergesetz 2022 angekündigte Gesetzesänderungen für Kapitalanleger
- Veräußerung einer privat genutzten Immobilie – Steuerliche Nichterfassung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Steuererklärungsfristen für 2019 und für 2020
Die Steuererklärungsfristen wurden auf Grund der schwierigeren Bedingungen während der Corona-Pandemie sowohl für das Jahr 2019 als auch für 2020 verlängert. Diese stellen sich folgendermaßen dar:
Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes („Share Deals“)
a) Übertragung von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft
Wird eine Immobilie übertragen, so fällt Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Werden dagegen Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft veräußert (Share Deal), so fällt bisher keine GrESt an, wenn bestimmte Beteiligungsgrenzen bzw. Haltefristen eingehalten werden. Von diesen bislang bestehenden Möglichkeiten der Vermeidung von GrESt wurde bisher vor allem bei größeren Immobilientransaktionen Gebrauch gemacht. Nun sind zum 1.7.2021 verschärfte Regelungen in Kraft getreten.
Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer
a) Weg zu einer rechtsformneutralen Besteuerung
Mit dem KöMoG wird ab 2022 Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen (Option zur Körperschaftsteuer). Damit wird also insbes. der OHG, KG und GmbH & Co. KG eine Besteuerungsoption eröffnet, die steuerliche Rechtsformnachteile zur Kapitalgesellschaft verhindert.
Steuererklärungspflicht für 2020 bei Bezug von Kurzarbeitergeld
Personen, die ausschließlich als Arbeitnehmer tätig sind, sind i.d.R. nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da auf die Lohneinkünfte bereits Lohnsteuer einbehalten wurde. Im Einzelfall kann allerdings die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll sein, wenn z.B. Werbungskosten oder Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden sollen oder Lohneinkünfte nur einen Teil des Jahres bezogen wurden.