Werbungskostenabzug bei Auslands(praxis-)semestern

Werbungskostenabzug bei Auslands(praxis-)semestern

Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2020 (Aktenzeichen VI R 3/18) entschieden, dass Studierende Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen können, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Entsprechendes gilt in der Regel auch für Studierende, die im Rahmen ihres Studiums ein Praxissemester oder Praktikum ableisten können bzw. müssen und dabei ein Dienstverhältnis begründen.

Finanzverwaltung ändert Definition für Werklieferungen

Finanzverwaltung ändert Definition für Werklieferungen

Mit Schreiben vom 1.10.2020 (Aktenzeichen III C 2 – S 7112/19/10001 :00) hat das BMF die Definition von Werklieferungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass überarbeitet: Für eine Werklieferung ist es nun erforderlich, dass zu der Verschaffung der Verfügungsmacht die Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands dazukommt. Fehlt es an der Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands bzw. werden ausschließlich eigene Gegenstände des Leistenden be- oder verarbeitet, liegt demnach keine Werklieferung vor.

Vermeidung der Abfärberegelung durch Ausgliederung von gewerblichen Tätigkeiten

Vermeidung der Abfärberegelung durch Ausgliederung von gewerblichen Tätigkeiten

Gesetzlich ist bestimmt, dass bei einer Personengesellschaft insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, wenn die Gesellschaft auch gewerbliche Leistungen erbringt oder an gewerblichen oder gewerblich geprägten Mitunternehmerschaften beteiligt ist. In diesem Fall unterliegt der gesamte Gewinn auch der Gewerbesteuer.

Drohende Insolvenzwelle erfordert auch bei gesunden Unternehmen Vorsicht

Drohende Insolvenzwelle erfordert auch bei gesunden Unternehmen Vorsicht

Die insbesondere in einigen Branchen großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und das Wiederaufleben der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und ab dem 1.1.2021 auch bei Überschuldung dürfte zu einem deutlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Hierauf müssen sich auch gesunde Unternehmen einstellen. Zu beachten sind insbesondere folgende Aspekte:

Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung

Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung

Für Stpfl. mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre durch die Behinderung bedingten Aufwendungen für den täglichen Lebensbedarf einen Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung zu beantragen. Eine Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch für Stpfl., denen außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen und die deshalb einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können. Diese Pauschbeträge werden nun angehoben und teilweise in ihren Voraussetzungen angepasst:

Auslaufen des Brexit-Übergangszeitraums zum 31.12.2020

Auslaufen des Brexit-Übergangszeitraums zum 31.12.2020

Das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich regelte einen Übergangszeitraum, während dem weiterhin für das und im Verhältnis zum Vereinigten Königreich das Unionsrecht weiter gilt. Dieser Übergangszeitraum läuft nun zum 31.12.2020 aus. Auch das nun vorliegende Handelsabkommen ändert hieran nichts, so dass sich für die Umsatzsteuer folgende Konsequenzen einstellen dürften:

Sachbezugswerte für 2021

Sachbezugswerte für 2021

Werden den Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt, liegen sog. Sachbezüge vor. Diese sind Teil des Arbeitslohns und deshalb als „geldwerter Vorteil“ steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu bewerten sind diese Sachbezüge nach den Ansätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Sachbezugswerte entwickeln sich wie in der Übersicht „Sachbezugswerte“ dargestellt.