Besteuerung der Tätigkeit des Personals in regionalen Impf- oder Testzentren und mobilen Impf- oder Testteams zur Durchführung von Impfungen
Zur steuerlichen Behandlung der Vergütungen an Personal in regionalen Impf- oder Testzentren und mobilen Impf- oder Testteams zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 und von Tests zur Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion hat die FinVerw mit Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M. v. 15.3.2021 (Az. S 2331 A-49-St 210) Stellung genommen. Danach gelten folgende Grundsätze: