Weitere steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer

Weitere steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer

Mit dem bereits in Kraft getretenen Corona-Steuerhilfegesetz wurden weitere Steuererleichterungen für Arbeitnehmer beschlossen:

  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nun wurde aber gesetzlich festgeschrieben, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steuerfrei gestellt werden. Dies gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.2.2020 beginnen und vor dem 1.1.2021 enden. Im Übrigen besteht insoweit Sozialversicherungsfreiheit.

Steuerblick August 2020

Steuerblick August 2020

  1. Steuerliche Entlastungsmaßnahmen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz für alle Steuerpflichtigen
  2. Weitere steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer
  3. Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge für 2019 müssen bis 30.9.2020 gestellt werden
  4. Anwendung der erweiterten Grundstückskürzung beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
  5. Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen
  6. Kosten eines Arbeitszimmers/Home-Office

 

Steuerblick Juni 2020

Steuerblick Juni 2020

  1. „Corona-Krise“ – Auswirkungen auf den Jahresabschluss zum 31.12.2019?
  2. Jahresabschlussfeier ausschließlich für Führungskräfte – Möglichkeiten der Pauschalbesteuerung
  3. Bewertung von Rückstellungen: Deckelung auf den Wert der Handelsbilanz
  4. Wichtige Klarstellung: Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch kann begünstigt sein
  5. Erweiterte Grundstückskürzung kann an ganz geringfügigen gewerblichen Einkünften scheitern 

Steuerfreie Bonuszahlungen

Steuerfreie Bonuszahlungen

Gesetzlich ist geregelt, dass unter ganz bestimmten Voraussetzungen private Arbeitgeber steuerfreie Unterstützungsleistungen erbringen können (z.B. eine steuerfreie Leistung von bis zu 600 € je Kalenderjahr wegen eines Krankheits- oder Unglücksfalls). Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9.4.2020 (Aktenzeichen IV C 5 – S 2342/20/10009 :001) hat die Finanzverwaltung nun bestimmt, dass für den Zeitraum vom 1.3. bis zum 31.12.2020 Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Unterstützungsleistungen wegen der Corona-Krise bis zu einem Betrag von 1 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei leisten können. Wie sich die Arbeitgeberleistung zeitlich verteilt, ist unerheblich, es können z.B. auch in diesem Zeitraum drei Zahlungen von jeweils 500 € geleistet werden.

Steuerblick Mai 2020

Steuerblick Mai 2020

  1. Steuerfreie Bonuszahlungen
  2. Weitere Entlastungen insbesondere beim Kurzarbeitergeld
  3. Anpassung der Vorauszahlungen für 2019 durch pauschalierte Berücksichtigung eines Verlustes des Jahres 2020
  4. Entlastungsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
  5. Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise
  6.      Aktuelle Sonderregelung für Grenzpendler

Steuerblick März 2020

Steuerblick März 2020

  1. Vergütungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“: Gesetzliche Einschränkung in Vorbereitung
  2. Elektronische Registrierkassen: Bonpflicht, Anzeigepflichten
  3. Brexit: Folgen für Unternehmer
  4. Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
  5. Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück nach der Arbeitshilfe der Finanzverwaltung
  6. Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug nur bei rechtzeitiger Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Steuerblick Februar 2020

Steuerblick Februar 2020

  1. Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
  2. Anpassung der Steuervorauszahlungen
  3. Neufassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
  4. Finanzverwaltung zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen
  5. Nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen nach einem Erbfall
  6. Gewerbesteuer: Zinshinzurechnung auch bei reiner Finanzierungsgesellschaft und Durchreichung des Kredits

Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze ab dem 1.1.2020 angehoben. Und zwar wird die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmern nicht erhoben (und dann auch kein Vorsteuerabzug gewährt werden), wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22 000 € (statt bisher 17 500 €) nicht überstiegen hat und 50 000 € (wie bisher) im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Elektronische Kassensysteme: Rahmenbedingungen ab 1.1.2020

Elektronische Kassensysteme: Rahmenbedingungen ab 1.1.2020

Ab 2020 ergeben sich weitere Verschärfungen für elektronische Kassensysteme:

  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung: Grundsätzlich ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedes eingesetzte elektronische Kassensystem ab dem 1.1.2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.

Die Finanzverwaltung hat hierzu allerdings mitgeteilt, dass auf Grund der erst sehr späten Verfügbarkeit der notwendigen Software es grundsätzlich bis zum 30.9.2020 nicht beanstandet wird, wenn die Kassen noch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung geschützt sind.