- Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
- Steuer- und beitragsfreie „Inflationsausgleichsprämie“ von bis zu 3 000 € eingeführt
- Ergebnisbelastung durch gestiegene Energiepreise: Prüfung einer Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Möglichkeiten der Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Überschussrechnung
- Temporär abgesenkter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Fernwärmelieferungen
- Erbschaft-/Schenkungsteuer: Deutlich steigende Immobilienbewertung
Kategorie: Allgemein
Erbschaft-/Schenkungsteuer: Deutlich steigende Immobilienbewertung
In Erbschaft-/Schenkungsteuerfällen ist im Grundsatz vorgesehen, dass übertragene Immobilien mit einem Wert angesetzt werden, der dem Marktwert nahekommt. Dies ist bislang vielfach aber nicht gewährleistet, da aktuelle Bewertungsparameter, die die örtlichen Gutachterausschüsse ermitteln sollen, oftmals nicht in der gesetzlich geforderten Form vorliegen. Dies betrifft insbesondere den Liegenschaftszins, der maßgeblich die Bewertung von vermieteten Mehrfamilienhäusern bestimmt.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Immobilien
a) Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Energetische Sanierungsmaßnahmen an ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden werden steuerlich durch eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer gefördert. Im Kern gelten folgende Grundsätze:
Minderung des Gewinns durch gestiegene Energiekosten: Anpassung der Vorauszahlungen
Führen die gestiegenen Energiekosten zu einer Minderung des voraussichtlichen Gewinns im Jahr 2022, so bietet sich eine Anpassung der Steuervorauszahlungen an, um die Liquidität zu schonen. Insoweit muss auf Basis einer aktuellen BWA und einer Hochrechnung bis zum Jahresende eine Prognose des voraussichtlichen Gewinns erfolgen und diese dem Finanzamt übermittelt werden, um auf dieser Basis die Steuervorauszahlungen anzupassen. Ggf. werden auch bereits gezahlte Vorauszahlungen wieder erstattet, wenn sich nach der Prognose ein geringeres Vorauszahlungssoll ergibt.
Allerdings kann bei einem solchen Anpassungsantrag nicht isoliert die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten angesetzt werden, sondern auch alle anderen positiven wie negativen Entwicklungen müssen in diese Ergebnisprognose einfließen.
Drittes Entlastungspaket: Weitere Entlastungsmaßnahmen vorgesehen
Als Reaktion auf die deutlich gestiegene Inflation und insbesondere die deutlich gestiegenen Energiepreise sind weitere Entlastungen/Subventionen vorgesehen. Herauszustellen sind folgende Aspekte:
Moritz Albert – Malerei
Nachdem wir bereits im Rahmen unserer letzten Ausstellung mit Hilla Jablonsky die Grand Dame des Informels in unseren Kanzleiräumen präsentieren konnten, freuen wir uns diesmal mit Moritz Albert einen preisgekrönten Künstler mit Solinger Wurzeln ausstellen zu dürfen. Dabei bleiben wir thematisch in einem sehr ähnlichen Bereich. Denn Kern der Arbeiten beider Künstler sind Gefühlswelten. „Jede Person, die ich male, hält mir selbst einen Spiegel vor. Ich male, um etwas über mich selbst zu erfahren und dem Betrachter die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu betrachten.“, sagt Moritz Albert über seinen Ansatz.
Steuerblick Mai 2022
- Umsatzsteuer auf private Nutzung von Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern usw.
- Umsatzsteuerliches One-Stop-Shop-Verfahren auch für an Privatkunden im EU-Ausland leistende Handwerker relevant
- Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig
- Landingpage von Bund und Ländern zur Grundsteuerreform
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr
- Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt
- Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft
Steuerblick November 2021
- Kindergeld: Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums; Übergangszeit
- Überbrückungshilfe III Plus ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden
- Überbrückungshilfe I, II, III und III Plus: Schlussabrechnung muss bis zum 30.6.2022 vorgelegt werden
- Vorsteuerabzug – Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. -zeitraums in der Rechnung
- Betriebsaufspaltung: Erforderlich ist eine beherrschende Stellung sowohl in der Besitzgesellschaft als auch in dem Betriebsunternehmen
- Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft kann durch rechtzeitige Schenkung auf die Kinder verlagert werden
Steuerblick Oktober 2021
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau läuft Ende 2021 aus
- Veräußerung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren: Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
- Fahrzeugüberlassung in Zeiten vermehrter Nutzung des Home-Office – Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Doppelte Haushaltsführung in Zeiten von Home-Office(-Pflicht) 3
- Kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke können ggf. als steuerlich unbeachtlich behandelt werden
- Finanzverwaltung: Bußgeldübernahme seitens des Arbeitgebers weiterhin regelmäßig Arbeitslohn
- Firmenwagen: Berücksichtigung von zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers
- Leasingsonderzahlung für auch privat genutztes Betriebsfahrzeug nicht sofort abzugsfähig?
Steuerblick Juni 2021
Steuerblick Juni 2021
- Auszahlungszeitraum für steuerfreie Corona-Beihilfen/Corona-Prämien abermals verlängert
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.7.2021
- Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1.7.2021
- Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen verlängert
- Grundsteuer-Reform – Ländermodelle
- Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der Erhaltungsaufwendungen
- Verbilligte Wohnungsvermietung: ggf. eingeschränkter Werbungskostenabzug
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung