Geschenke an Geschäftsfreunde: 35 €-Grenze und Pauschalversteuerung
Grundsätzlich dürfen Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Dieses Betriebsausgabenabzugsverbot gilt nicht, wenn
- die Aufwendungen der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen und
- diese Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
Der Betrag von 35 € ist als Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer, zu verstehen, wenn und soweit der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es sich insoweit um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, so sind die Aufwendungen an den jeweiligen Empfänger insgesamt nicht abzugsfähig.