Auszahlungszeitraum für steuerfreie Corona-Beihilfen/Corona-Prämien abermals verlängert
Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1 500 € wird nun ein weiteres Mal bis zum 31.3.2022 verlängert. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Umstand, dass sich die Auszahlung vielfach verzögert.
Der Steuerfreibetrag von max. 1 500 € bleibt hingegen unverändert. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt – ggf. auch in mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1 500 €.
Handlungsempfehlung:
Soweit der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde, sollten Überlegungen angestellt werden, ob dieses Instrument genutzt werden kann, um den Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zukommen zu lassen.