Drohende Insolvenzwelle erfordert auch bei gesunden Unternehmen Vorsicht

Drohende Insolvenzwelle erfordert auch bei gesunden Unternehmen Vorsicht

Die insbesondere in einigen Branchen großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und das Wiederaufleben der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und ab dem 1.1.2021 auch bei Überschuldung dürfte zu einem deutlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Hierauf müssen sich auch gesunde Unternehmen einstellen. Zu beachten sind insbesondere folgende Aspekte:

  • Außenstände sind sorgfältig zu beobachten. Insbesondere sind in risikobehafteten Branchen größere Positionen zu vermeiden, um nicht selbst in Gefahr zu raten, wenn Kunden zahlungsunfähig werden. Insoweit ist ein striktes Forderungsmanagement anzuraten. Einsetzen muss dies mit präventiven Maßnahmen, wie Bonitätsprüfung, Kreditversicherung/Forderungsausfallversicherung und Vertragsgestaltung. Zwingend ist dies bei großvolumigen Lieferungen oder Leistungen, so z.B. im Baugewerbe. Zu prüfen ist, ob Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder besondere Sicherheiten vorgenommen werden.
  • Werden Bankkredite benötigt, so muss mit einer restriktiveren Kreditvergabepolitik der Banken auf Grund der allgemein schwierigeren Wirtschaftslage gerechnet werden. Wichtig ist in diesen Fällen, dass der Hausbank eine aussagekräftige Finanz- und Liquiditätsplanung vorgelegt werden kann. Dies erfordert zunächst ein zeitnah geführtes Rechnungswesen und darauf aufbauend eine detaillierte Planungsrechnung.

Handlungsempfehlung:

Rechnungslegungsprogramme erlauben vielfach auch Liquiditätsplanungen und regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche. Solche Möglichkeiten sollten genutzt werden, um zeitsparend valide Daten zur Verfügung zu haben.