Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien

Das Bundeskabinett hat das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Vorgesehen sind insbesondere Erhöhungen beim Kindergeld, bei den Kinderfreibeträgen und beim Grundfreibetrag:

aktuell Ab 2021
Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer 9 408 € 9 696 €

und ab 2022:

9 984 €

Kindergeld
 1. und 2. Kind 204 € 219 €
 3. Kind 210 € 225 €
 jedes weitere Kind 235 € 250 €
Kinderfreibetrag (je Elternteil) 2 586 € 2 730 €
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (je Elternteil) 1 320 € 1 464 €

Hinweis:

Die Änderungen beim Steuertarif werden automatisch beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2021 berücksichtigt.