Finanzdienstleister haben eine besondere Vertrauensposition gegenüber ihren Kunden. Schließlich verwalten sie einen Teil deren Vermögens. Neben den allgemein verbindlichen handelsrechtlichen Vorschriften unterliegen Finanzdienstleister einer gesonderten gesetzlich vorgeschreibenen Prüfungspflicht nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes. DATOR hat sich durch langjährige Prüfungstätigkeiten und regelmäßige Fortbildungen auf diesem Gebiet das notwendige Fachwissen angeeignet, um die speziellen Anforderungen and diese Prüfungen zu erfüllen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Durchführung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften des KWG
- Durchführung von Pflichtprüfungen nach § 36 WpHG
- Begleitung von Besprechungen mit der BAFin und der Bundesbank
- Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
- Durchführung von Prüfungen nach MaBV