Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit einem Gesamtumsatz bis zu 600 000 € erfolgt i.d.R. die Berechnung der Umsatzsteuer nach einem herabgesetzten Steuersatz, was dann aber auch mit einem pauschalierten Vorsteuerabzug in gleicher Höhe verbunden ist. Auf Antrag kann auch zur Regelbesteuerung – 19 % Umsatzsteuer und Abzug der tatsächlichen Vorsteuerbeträge – optiert werden.
Jahr: 2023
Neue Anzeigepflichten bei der Grundsteuer
Aktuell werden die Grundsteuerwerte auf den Stichtag 1.1.2022 festgestellt, welche dann der Grundsteuer ab 2025 zu Grunde gelegt werden. Insoweit ist zu beachten, dass das nunmehr geltende Recht neue Anzeigepflichten vorsieht. Das alte Grundsteuerrecht sah seitens des Bewertungsgesetzes keine Anzeigepflichten vor; Steuererklärungen waren lediglich auf Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen.
Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags
Gesetzlich wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2021 ein einkommensabhängiger Zuschlag zur Rente für langjährige Versicherung bei Zeiten mit geringem Verdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt (sog. Grundrentenzuschlag). Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde nun gesetzlich geregelt, dass dieser Grundrentenzuschlag bei der Einkommensteuer steuerfrei ist, damit der Grundrentenzuschlag ungeschmälert bei den Leistungsempfängern verbleibt.
Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem BMF auf eine einmalige Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.2023 ab. Erklärt wurde, dass dies eine einmalige Fristverlängerung sei.
Anhebung der Grenze für sog. Midi-Jobs
Die vollen Sozialversicherungsbeiträge werden nicht bereits mit Einsetzen der Sozialversicherungspflicht (grds. ab einem Lohn von 521 € pro Monat) fällig, sondern zunächst gilt der Übergangsbereich mit verminderten, aber ansteigenden Beiträgen. Damit soll der Einstieg in die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung erleichtert werden. Die Grenze für den Übergangsbereich wird nun zum 1.1.2023 von bislang 1 600 € auf 2 000 € angehoben. Damit fallen mehr Arbeitnehmer in diesen Übergangsbereich und bei bestehenden Arbeitsverhältnissen erfolgt eine geringere Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Steuerblick Januar 2023
- Einkommensteuer: Anhebung des Grundfreibetrags und Abbau der „kalten Progression“
- Gesetzlicher Mindestlohn bleibt für 2023 konstant
- Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023, Beitragssätze Sozialversicherung
- Sachbezugswerte für 2023
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 1.1.2023 Standard
- Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwirte sinkt auf 9 %
- Neue Anzeigepflichten bei der Grundsteuer
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags
- Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer
- Anhebung der Grenze für sog. Midi-Jobs
Hans Brunne – Malerei
Mit einer großen Vernissage starten wir am 19. Januar 2023 um 17:30 Uhr in das neue Ausstellungsjahr. Dabei präsentiert mit Hans Brunne ein Solinger Künstler-Urgestein seine Werke in unseren Räumen. Der 1936 geborene Maler zeigt Werke aus seinem nun mehr als 60-jährigen Schaffen und feiert während der laufenden Ausstellung seinen 87. Geburtstag.