Aufwendungen für die Erstellung einer Homepage sind grundsätzlich auf Grund der mehrjährigen Nutzbarkeit zu aktivieren und können nur über die Abschreibung geltend gemacht werden. Die OFD Frankfurt a.M. hat nun mit Verfügung vom 22.3.2023 (Az. S 2190 A-031-St 214) mitgeteilt, dass insoweit von einer Nutzungsdauer von drei Jahren ausgegangen werden kann.
Jahr: 2023
Personenhandelsgesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft
Mittlerweile ist unstrittig, dass auch eine Personenhandelsgesellschaft mit einer „kapitalistischen Struktur“ – insbesondere also eine GmbH & Co. KG – Organgesellschaft im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann. Dies hat nun nochmals der BFH in der Entscheidung vom 16.3.2023 (Az. V R 14/21) bestätigt, andererseits aber auch Bedingungen gestellt, die erfüllt sein müssen, damit eine solche GmbH & Co. KG als Organgesellschaft anerkannt werden darf.
Ansatz pauschaler Betriebsausgaben bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten
Die steuerlichen Einkünfte sind im Grundsatz anhand einer Gewinnermittlung zu ermitteln. Dabei können Betriebsausgaben nur insoweit angesetzt werden, als diese tatsächlich angefallen und nachgewiesen werden. Bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten lässt die FinVerw aus Vereinfachungsgründen den Ansatz pauschaler Betriebsausgaben zu. Diese Pauschalsätze sind nun ab 2023 angehoben worden:
Bei einer Holding-GmbH & Co. KG anfallende Kosten ggf. steuerlich nur teilweise abzugsfähig
Vereinnahmt eine gewerbliche Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Gesellschafter Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, so sind diese zu 40 % steuerfrei gestellt. Dies geschieht mit dem Ziel, eine mehrfache ungemilderte Belastung sowohl auf Ebene der Kapitalgesellschaft (dort mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) als auch bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft mit Einkommensteuer zu vermeiden.
Steuerblick Juni 2023
- Unklarheiten zur umsatzsteuerlichen Organschaft (nur) teilweise geklärt
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Aufnahme eines volljährigen Flüchtlings unschädlich
- Bildung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung
- AfA auf Aufwendungen für eine Homepage
- Personenhandelsgesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft
- Ansatz pauschaler Betriebsausgaben bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten
- Bei einer Holding-GmbH & Co. KG anfallende Kosten ggf. steuerlich nur teilweise abzugsfähig
BFH hat gegen die Höhe der Säumniszuschläge bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Teilweise werden diese vergleichsweise hohen Säumniszuschläge in Anbetracht des lange Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus für verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.
Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Ausdrücklich ist gesetzlich geregelt, dass sich die Umsatzsteuer auf 7 % ermäßigt für die Vermietung u.a. von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Dies betrifft klassischerweise z.B. Hotelübernachtungen.
Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen?
Ein häufiger und materiell auch bedeutsamer Streitpunkt in der Praxis ist die Hinzurechnung von Miet-/Pachtaufwendungen bei der Gewerbesteuer. Umstritten und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen (anteilig) bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer wieder hinzuzurechnen sind.
Kurzarbeitergeld: Korrekturen nach Abschlussprüfung und Sozialversicherungsentgelte
Kurzarbeitergeld wird zunächst von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung gewährt. Nach Ende des Kurzarbeitergeldbezugs werden die abgerechneten Bezugszeiträume abschließend geprüft. Aktuell finden insbesondere die Abschlussprüfungen für die in den Zeiten der Corona-Pandemie gewährten Kurzarbeitergelder statt.
Sofortmeldepflicht in bestimmten Branchen
In bestimmten Branchen gilt (bereits seit längerem) eine Sofortmeldepflicht für neue Mitarbeiter mit dem Ziel, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Diese ist dringend zu beachten, da ansonsten empfindliche Bußgelder fällig werden können. Arbeitgeber müssen den Tag des Beginns der Beschäftigung spätestens melden, wenn der Mitarbeitende die Tätigkeit aufnimmt. Dies gilt für folgende Branchen: