Wichtige steuerliche Corona-Maßnahmen – was läuft aus, was kann weiter genutzt werden

a) Auslaufen der degressiven Abschreibung zum 31.12.2021

Befristet für die Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in den Kalenderjahren 2020 und 2021 wurde die Möglichkeit (Wahlrecht) wieder eingeführt, anstelle der linearen Abschreibung steuerlich eine degressive Abschreibung in Anspruch zu nehmen. Die degressive Abschreibung kann nach einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) i.H.v. bis zu 25 %, höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung berechnet werden.

Nach aktuellem Stand läuft die Möglichkeit der degressiven AfA nun aus und gilt nur noch für Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt

Bei der Einkommensteuer können nebeneinander folgende Steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden:

  • 20 % der Aufwendungen im Privathaushalt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Rasenmähen, Fensterputzen oder Pflegeleistungen, höchstens 4 000 € p.a. und
  • 20 % der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, also alle im eigenen Haushalt getätigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, höchstens aber 1 200 € p.a.

Handwerkerleistungen sind nur begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit scheiden Handwerkerleistungen, die die Errichtung eines „Haushalts“, also einen Neubau betreffen, aus.

Sachbezugswerte für 2022

Werden den Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt, liegen sog. Sachbezüge vor. Diese sind Teil des Arbeitslohns und deshalb als „geldwerter Vorteil“ steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu bewerten sind diese Sachbezüge nach den Ansätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Sachbezugswerte entwickeln sich wie in der Übersicht „Sachbezugswerte“ dargestellt.

Übersicht: Sachbezugswerte

Jahrfreie Verpflegung insgesamt (kein minderjähriger Familienangehöriger)freie allgemeine Unterkunft bei Belegung mit einem volljährigen BeschäftigtenFrühstückMittag- und Abendessen je
monatlichmonatlichmonatlichtäglichmonatlichtäglich
2022270,00 €241,00 €56,00 €1,87 €107,00 €3,57 €
2021263,00 €237,00 €55,00 €1,83 €104,00 €3,47 €

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022, Beitragssätze Sozialversicherung

Die maßgeblichen Rechengrößen für die Sozialversicherung werden alljährlich an die Einkommensentwicklung angepasst und stellen sich für 2022 wie in der Übersicht „Beitragsbemessungsgrenzen“ aufgeführt dar.

Übersicht: Beitragsbemessungsgrenzen

  Rentenversicherung und ArbeitslosenversicherungWestOst
2021202220212022
Beitragsbemessungsgrenze    
– jährlich85 200,00 €84 600,00 €80 400,00 €81 000,00 €
– monatlich7 100,00 €7 050,00 €6 700,00 €6 750,00 €
Gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung2021202220212022
Beitragsbemessungsgrenze    
– jährlich58 050,00 €58 050,00 €58 050,00 €58 050,00 €
– monatlich4 837,50 €4 837,50 €4 837,50 €4 837,50 €
Versicherungspflichtgrenze    
– jährlich64 350,00 €64 350,00 €64 350,00 €64 350,00 €
– monatlich5 362,50 €5 362,50 €5 362,50 €5 362,50 €
Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 PKV-versichert waren    
– jährlich58 050,00 €58 050,00 €58 050,00 €58 050,00 €
– monatlich4 837,50 €4 837,50 €4 837,50 €4 837,50 €