Job-Ticket, Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektro-/Hybrid-Firmenwagen


Job-Ticket, Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektro-/Hybrid-Firmenwagen

Wegen aktueller Entwicklungen zur Besteuerung von Firmenwagen sollten bestehende Firmenwagenüberlassungen überprüft bzw. bei einer aktuell anstehenden neuen Firmenwagenüberlassung die geänderten Rahmenbedingungen genutzt werden. Darüber hinaus wurde auch die früher bereits existierende Steuerfreiheit für Zuschüsse zum Job-Ticket wieder und eine Steuerfreiheit für den geldwerten Vorteil aus der Nutzung betrieblicher Fahrräder neu eingeführt.

Bewertung von Pensionsrückstellungen: neue Heubeck-Richttafeln


Bewertung von Pensionsrückstellungen: neue Heubeck-Richttafeln

Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen (z.B. Jubiläumsrückstellungen) können die versicherungsmathematischen Annahmen im Hinblick auf die Lebenserwartung, die Invalidisierungs- und die Verheiratungswahrscheinlichkeit usw. Tabellenwerken entnommen werden, soweit diese allgemein anerkannt sind. Üblicherweise bilden die Heubeck-Richttafeln die Bewertungsgrundlage. Nun hat die Heubeck AG neue Heubeck-Richttafeln 2018 G herausgegeben. Die nun aktualisierten Richttafeln spiegeln die weiter gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland wider. Der Effekt auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen hängt grundsätzlich von den spezifischen Mitarbeiterbeständen und -strukturen sowie den jeweiligen Versorgungsregelungen der Unternehmen ab.

Sachbezugswerte für 2019


Sachbezugswerte für 2019

Wird den Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt, so liegen sog. Sachbezüge vor. Diese sind Teil des Arbeitslohns und deshalb als „geldwerter Vorteil“ steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu bewerten sind diese Sachbezüge nach den Ansätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Sachbezugswerte entwickeln sich wie in der Übersicht dargestellt.

Sabina Bockemühl – Versteigerung

Sabina Bockemühl – Versteigerung für einen guten Zweck

Kurz vor dem Ende der Ausstellung „Die Kunst der klaren Haltung – Porträts und Beseeltes“ von Sabina Bockemühl stellt die Künstlerin am Donnerstag den 24.01.2019  drei Ihrer Gemälde für eine Versteigerung zur Verfügung:

  1. Kunstmuseum Solingen, Acryl / Leinwand, 2018, 100 x 120 cm
  2. Solingen – Gräfrath, Acryl / Leinwand, 2018, 60 x 180 cm
  3. Wupperberge Solingen, Acryl / Leinwand, 2018, 100 x 100 cm

Anlässlich der Versteigerung haben auch wir unsere Kanzleräume am 24.01.2019 ab 19:00 Uhr geöffnet und zeigen unseren Teil der Ausstellung von Sabina Bockemüller.

Der Erlös der Versteigerung unterstützt das Frauenhaus Solingen e.V. und das Zentrum für verfolgte Künste im Kunstmuseum Solingen.

Programm:

19:00 Uhr Come together – Empfang mit einem Glas Sekt

19:30 Uhr: Begrüßung durch Dr. Rolf Jessewitsch

19:33 Uhr: Versteigerung, Leitung: Dr. Achim Stanneck