Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Mit Schreiben vom 26.5.2017 (Aktenzeichen III C 2 – S 7105/15/10002, DOK 2017/0439168) hat die Finanzverwaltung Konsequenzen aus der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft gezogen und praxisrelevante Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vorgenommen.

Die Finanzverwaltung erkennt organisatorisch und wirtschaftlich eingegliederte Personengesellschaften mit der Rechtsprechung als Organgesellschaften an, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, so dass die erforderliche Durchgriffsmöglichkeit selbst bei der stets möglichen Anwendung des Einstimmigkeitsprinzips gewährleistet ist.

Lohnsteuerliche Behandlung des (Elektro-)Fahrrad-Leasings

Lohnsteuerliche Behandlung des (Elektro-)Fahrrad-Leasings

In Unternehmen umgesetzte Mobilitätskonzepte sehen nicht selten vor, dass den Arbeitnehmern (Elektro-)Fahrräder insbesondere für die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt werden. Vielfach handelt es sich nicht um eigene Fahrräder des Arbeitgebers, sondern um geleaste Fahrräder. Die Arbeitnehmer können diese regelmäßig auch für Privatfahrten nutzen. Mehrere Finanzbehörden der Länder haben zu den lohnsteuerlichen Konsequenzen in diesen Fällen Stellung genommen. So z.B. das Bayerische Landesamt für Steuern mit Erlass vom 22.5.2017 (Aktenzeichen S 2334.2.1-122/2 St 32) und die Oberfinanzdirektion NRW mit Kurzinformation vom 17.5.2017.

Einzelfälle zur Begrenzung des Abzugs der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

Einzelfälle zur Begrenzung des Abzugs der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig. Von diesem Abzugsverbot gibt es zwei Ausnahmen:

  • Das Abzugsverbot gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 € pro Jahr begrenzt.
  • Die Begrenzung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Zur Frage des Ansatzes bzw. der Ermittlung des Höchstbetrages hat der Bundesfinanzhof jüngst zwei wichtige Urteile gefällt.

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen nicht als Spenden abzugsfähig

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen nicht als Spenden abzugsfähig

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen sind nicht als Spenden abzugsfähig, wie der Bundesfinanzhof nun mit Urteil vom 20.3.2017 (Aktenzeichen X R 55/14) entschied. Zwar sind Spenden an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes bis zur Höhe von insgesamt 1 650 € und im Fall der Zusammenveranlagung bis zur Höhe von 3 300 € im Kalenderjahr abzugsfähig. Nehmen Wählervereinigungen aber nicht an den Bundestags- oder Landtagswahlen teil, sind sie keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Ein Spendenabzug ist damit ausgeschlossen.

Handlungsempfehlung:

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen können allerdings – unter engen Grenzen – zu einer Steuerermäßigung führen. Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825 €, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens 1 650 €.

 

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern

Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils im Rahmen der Veranlagung zur Erbschaftsteuer den sog. Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Der anzusetzende Freibetrag hängt insbesondere von Art, Dauer und Umfang der erbrachten Hilfeleistungen ab. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10.5.2017 (Aktenzeichen II R 37/15) entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Gewährung des Freibetrags die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, nicht entgegensteht.

Huvendiek & Heinekamp – Malerei

Unter dem Titel „GEGENSÄTZLICH – ZUSAMMEN“ stellen ab dem 21. September 2017 die beiden Dienslakener Künstlerinnen Barbara Heinekamp und Else Huvendieck in unserer Kanzlei aus. Die beiden Autodidaktinnen eint die Freude an der Farbe und am kreativen Prozess. In gemeinsamen Arbeitsstunden entstehen so farbenfrohe Bilder, die ihre besondere Tiefe dadurch erhalten, dass die Künstlerinnen in ihnen ihrer Phantasie und auch ihren Gefühlen Ausdruck verleihen.

Dabei könnte ihr Ansatz in der Malerei kaum unterschiedlicher sein. Barbara Heinekamp hat eine Vorliebe für großflächige Abstraktionen und detailreiche Tierportraits. Else Huvendiek hingegen konzentriert sich in ihren Arbeiten vorwiegend auf stimmungsvolle Landschaften. Ihre Bilder laden zum intensiven Betrachten ein, denn auch in ihren kleinformatigen Arbeiten lassen sich viele interessante Details erkennen.

AUGEN.BLICKE – Eine Hommage an Dr. Friedrich Hermann de Leuw

Nachdem wir schon mit unserer letzten Ausstellung, der Erich Hasenclever Retrospektive, einen großen Solinger geehrt haben, wollen wir nun mit der Ausstellung AUGEN.BLICKE, einer Hommage an Dr. Friedrich Hermann de Leuw, einen weiteren großen Solinger ehren. Dabei ist der weit über die Stadtgrenzen hinaus berühmte Augenarzt de Leuw nicht nur Solinger, sondern praktizierte in direkter Nähe zu unserer Kanzlei in Gräfrath. Von daher war es uns ein echtes Anliegen die Ausstellung, die bereits im April anlässlich des 225. Geburtstages von den Leuw im Rahmen des Solinger KulturMorgens vorgestellt wurde, über einen längeren Zeitraum in unseren Kanzleiräumen zugänglich zu machen.

Erich Hasenclever – Der Maler des Bergischen Landes

Mit der großen Erich Hasenclever Ausstellung zeigen wir erstmals eine Retrospektive der Werke eines der wichtigsten Künstler des Bergischen Landes. Denn Erich Hasenclever gilt als der „Maler des Bergischen Landes“. Geboren 1886 in Burg an der Wupper studierte Erich Hasenclever  Malerei an der Akademie in Düsseldorf unter Willy Spatz und später dann in München unter Seiler und Hans von Bartels bevor er nach dem Ersten Weltkrieg wieder ein Haus in Burg bezog. Von diesem künstlerischen Mittelpunkt aus entwickelte er sich zum Chronisten des Bergischen Landes. So geben seine Bilder nicht nur Einblicke in die Entwicklung der Land- und Ortschaften, sondern spiegeln auch in hohem Maße Stimmungen und das Leben der Menschen wider.

Gary Wieland – Malerei

Mit der Ausstellung Fantastic Metal zeigt der amerikanische Maler und Künstler Gary Wieland eine beeindruckende Reihe meist großformatiger Bilder in unseren Kanzleiräumen. Durch die Verwendung von Eisenoxyd als Malgrund und Acrylfarben erzielt er mit seiner diffizilen, differenzierten, außerordentlich realistischen Malweise eindrucksvolle, überraschende, fast schon körperlich greifbare Bildanmutungen. Es sind Darstellungen, die zwischen extremen Realismus und Abstrakten hin und her pendeln zu scheinen.